Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Version 2026-09-15 · Prüfsumme 57f3a386f64f214e… · gilt für Nutzer mit der Nutzungsart „geschäftlich“
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Swift Assets UG (haftungsbeschränkt), Solingen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Nutzers der Anwendung „Diwan“, der die Anwendung geschäftlich einsetzt (nachfolgend „Verantwortlicher“). Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gilt für jeden Nutzer, der in der Anwendung die Nutzungsart „geschäftlich“ gewählt und diesen Vertrag angenommen hat.
Bei privater Nutzung (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) findet dieser Vertrag keine Anwendung; die Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung durch Swift Assets als Verantwortlicher.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Bereitstellung der Anwendung Diwan: Verwaltung verbundener E-Mail-Postfächer, Zwischenspeicherung und Durchsuchung von Nachrichten, Anhängen und Dokumenten, KI-gestützte Formulierungs-, Erklär- und Analysehilfen, Aufgaben- und Terminverwaltung, Terminbuchung, Papierbriefversand sowie die dafür nötigen Hintergrunddienste.
Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Mit dem Ende des Nutzungsvertrags, spätestens mit der Kontolöschung, endet dieser Vertrag; § 10 bleibt anwendbar.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Verarbeitet werden Daten durch Erheben aus den vom Verantwortlichen verbundenen Postfächern, Speichern, Ordnen, Durchsuchen, Auslesen (Texterkennung), Übermitteln an KI-Anbieter zur Erzeugung von Vorschlägen, Übermitteln an den Druck- und Versanddienstleister sowie Löschen.
Zweck ist ausschließlich die Erbringung der in § 1 beschriebenen Leistungen für den Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke; ausgenommen sind die in der Datenschutzerklärung genannten eigenen Verarbeitungen des Auftragsverarbeiters als Verantwortlicher (Konto, Abrechnung, Sicherheit, Missbrauchsvermeidung, aggregierte Nutzungsstatistik ohne Inhalte).
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Kontakt- und Kommunikationsdaten (Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Postanschriften), Inhalte der Korrespondenz (E-Mail-Texte, Betreffzeilen, Anhänge, Dokumente, Scans, Briefe), Termin- und Aufgabendaten, Buchungsdaten, Zahlungs- und Rechnungsdaten des Verantwortlichen gegenüber Dritten sowie Zugangsdaten zu Postfächern (verschlüsselt).
In der Korrespondenz können ohne Zutun des Auftragsverarbeiters besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten sein (z. B. Gesundheits-, Rechts- oder Finanzangaben). Der Verantwortliche stellt sicher, dass für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht; der Auftragsverarbeiter wertet solche Daten nicht gezielt aus und untersagt seinen KI-Lanes das Extrahieren besonderer Kategorien.
§ 4 Kategorien betroffener Personen
Der Verantwortliche selbst und seine Beschäftigten, Korrespondenzpartner (Absender und Empfänger von E-Mails, Mandanten, Kunden, Behörden, Lieferanten), Empfänger von Papierbriefen, Personen, die über die Buchungsseite Termine anfragen, sowie sonstige in der Korrespondenz genannte Personen.
§ 5 Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Weisungen sind die in der Anwendung getroffenen Einstellungen und ausgelösten Aktionen (Verbinden und Trennen von Postfächern, Aktivieren oder Deaktivieren der KI-Funktionen, Beauftragen von Tiefensuchen, Briefversand, Freigaben, Löschungen) sowie dieser Vertrag und die Leistungsbeschreibung.
Einzelweisungen außerhalb der Anwendung sind in Textform an info@swift-assets.de zu richten. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche die Weisung bestätigt oder ändert.
Verlangt das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats eine Verarbeitung ohne Weisung, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 6 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Der Zugriff auf Inhalte der Korrespondenz ist technisch auf den jeweiligen Nutzer beschränkt; Betriebs- und Supportfunktionen sehen nur Metadaten (siehe Anlage 1).
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und entwickelt sie entsprechend dem Stand der Technik fort. Wesentliche Änderungen, die das Schutzniveau senken, sind ausgeschlossen; sonstige Änderungen werden in Anlage 1 dokumentiert.
§ 8 Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO): Auskunft und Datenübertragbarkeit über den Datenexport in den Einstellungen, Berichtigung über die Bearbeitungsfunktionen, Löschung über Kontolöschung, Postfachtrennung und Einzellöschungen, Einschränkung durch Deaktivieren einzelner Funktionen.
Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
§ 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen; fehlende Angaben werden nachgereicht.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung der Leistung löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Verantwortliche kann seine Daten vor der Kontolöschung über den Datenexport in den Einstellungen herausgeben lassen; die Kontolöschung entfernt anschließend Profil, Postfachdaten, zwischengespeicherte Nachrichten, Anhänge, Dokumente, Aufgaben, Termine, Briefe, Rechnungen und KI-Einträge in einer Transaktion, Speicherobjekte werden im Anschluss automatisch entfernt.
Rechnungen und Zahlungsbelege, die der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen gestellt hat, werden als vollständige Rechnungskopie einschließlich Name und Anschrift des Rechnungsempfängers für die gesetzliche Frist aufbewahrt (§ 14b UStG, § 147 AO, § 257 HGB; Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Eine Kopie ohne den Rechnungsempfänger genügt der Aufbewahrungspflicht nicht. Alle übrigen aufbewahrungspflichtigen Abrechnungsbelege werden vor der Löschung pseudonymisiert und ohne Namen, Anschrift oder E-Mail-Adresse aufbewahrt. Sicherungskopien der Datenbank werden nach höchstens sieben Tagen überschrieben.
§ 11 Nachweis und Kontrolle
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), insbesondere die Dokumentation der Maßnahmen nach Anlage 1, die Liste der Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 2 und auf Anfrage vorhandene Prüfberichte und Zertifikate der Unterauftragsverarbeiter.
Überprüfungen einschließlich Inspektionen sind nach Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten möglich, soweit sie den Betrieb und die Vertraulichkeit anderer Nutzer nicht beeinträchtigen. Der Auftragsverarbeiter kann angemessene Kosten für Prüfungen verlangen, die über die Bereitstellung vorhandener Nachweise hinausgehen.
§ 12 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO) zur Einschaltung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der diesem dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie dieser Vertrag.
Beabsichtigte Änderungen (Hinzufügen oder Ersetzen) teilt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in der Anwendung oder per E-Mail mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 13 Verarbeitung in Drittländern
Die Verarbeitung findet grundsätzlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union statt (Frankfurt am Main und Deutschland, siehe Anlage 2). Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur an die in Anlage 2 als solche gekennzeichneten Unterauftragsverarbeiter auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO (EU-Standardvertragsklauseln bzw. EU-US Data Privacy Framework).
Die KI-Funktionen nutzen eine Ausfall-Reserve bei einem Anbieter in Deutschland (IONOS SE, Rechenzentrum Berlin, Anlage 2), wenn der primäre Anbieter in Frankfurt einen Aufruf ablehnt oder nicht erreichbar ist; die Suchvektoren des Tiefensuche-Index werden von demselben Anbieter in Deutschland berechnet. Für die KI-Funktionen findet keine Übermittlung in Drittländer statt. Diese Verarbeitung ist durch die allgemeine Genehmigung nach § 12 umfasst.
§ 14 Dokumentation und Schlussbestimmungen
Die Annahme dieses Vertrags wird mit Datum, Uhrzeit, Textversion und Prüfsumme des Textes im Konto des Verantwortlichen protokolliert; der Verantwortliche kann den angenommenen Stand jederzeit in den Einstellungen einsehen. Änderungen dieses Vertrags werden mit neuer Version bereitgestellt und dem Verantwortlichen zur erneuten Annahme vorgelegt.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung nach Art. 28 DSGVO.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Vertraulichkeit — Zutritts- und Zugangskontrolle
- Betrieb ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren der Anbieter nach Anlage 2 (ISO 27001 bzw. gleichwertig); kein eigener Serverbetrieb.
- Zugang zur Anwendung nur über persönliche Konten mit Passwort (bcrypt, Kostenfaktor 12) oder Google-Anmeldung; Sitzungen als verschlüsseltes, HTTP-only Cookie mit 14 Tagen gleitender Laufzeit.
- Begrenzung fehlgeschlagener Anmeldeversuche je Adresse und je IP.
Vertraulichkeit — Zugriffskontrolle und Mandantentrennung
- Jede Datenbankabfrage ist auf den anmeldenden Nutzer beschränkt (owner-scoped); serverseitige Rollenprüfung vor jeder Mutation; der Browser hält keine Datenbank- oder Anbieterzugangsdaten.
- Betriebs- und Supportfunktionen (Cockpit) sehen ausschließlich Metadaten (Konto, Tarif, Zähler, Fehlersignale) und niemals Nachrichteninhalte, Anhänge, Kontakte oder Dokumente.
- Postfach-Zugangsdaten und OAuth-Token werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert und nur vom Hintergrunddienst zur Laufzeit entschlüsselt.
- KI-Anbieterschlüssel liegen ausschließlich in der Serverumgebung und erscheinen nie in Protokollen oder Fehlermeldungen.
Vertraulichkeit — Weitergabe- und Transportkontrolle
- Verschlüsselte Verbindungen (TLS) zu Datenbank, Speicher, Postfächern (IMAP/SMTP mit TLS) und allen Anbietern.
- Übermittlung an KI-Anbieter nur der für die jeweilige Funktion nötigen, größenbegrenzten Textausschnitte; Bild- und PDF-Verarbeitung primär im EU-Rechenzentrum.
- Push-Benachrichtigungen enden-zu-Ende verschlüsselt (Web Push, RFC 8291) und ohne Nachrichtentext.
Integrität
- Jeder Versand einer E-Mail oder eines Briefs erfordert eine ausdrückliche menschliche Bestätigung; die angezeigten Empfänger werden serverseitig gegen den gespeicherten Entwurf geprüft.
- KI-Ausgaben sind stets Vorschläge und werden erst nach menschlicher Freigabe übernommen; extrahierte Aufgaben, Fristen und Kontextangaben bleiben bis zur Freigabe als „vorgeschlagen“ markiert.
- Alle Datenbankänderungen laufen über versionierte, geprüfte Migrationen; autonome Agenten haben keinen Schreibzugriff auf die Produktionsdatenbank.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Datenbank mit Point-in-Time-Recovery; verbundene Postfächer bleiben die Quelle der Wahrheit, der Nachrichten-Cache ist jederzeit neu aufbaubar.
- Getrennte Zugangsdaten für Anwendung und Hintergrunddienst; Ausfall eines Anbieters führt zu einer Pause der jeweiligen Funktion, nicht zu Datenverlust.
- Automatische Gesundheitsüberwachung (Heartbeat, Warteschlangen, Fehlersignale) mit Alarmierung des Betreibers.
Löschung und Speicherbegrenzung
- Kontolöschung in einer Transaktion mit anschließender automatischer Entfernung der Speicherobjekte; Aufbewahrungspflichtige Belege werden vorher pseudonymisiert.
- Trennen eines Postfachs löscht die Zugangsdaten sofort; Einzellöschungen von Nachrichten, Dokumenten und Briefen sind jederzeit möglich.
- Konfigurierbare Aufbewahrungsfristen für zwischengespeicherte Nachrichteninhalte und Betriebsdaten (siehe docs/compliance/retention-policy.md).
Protokollierung und Nachweis
- Protokolle enthalten keine Nachrichteninhalte, Betreffzeilen oder Adressen; KI-Aufrufe werden nur mit Umfang, Anbieter, Modell und Kosten erfasst.
- Annahmen rechtlicher Dokumente werden mit Version, Prüfsumme und Zeitpunkt protokolliert; Einwilligungen und ihr Widerruf sind nachweisbar.
Organisation
- Verpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit; Prinzip der minimalen Rechte für Betriebszugänge.
- Prozess für Datenschutzverletzungen mit Meldung an den Verantwortlichen innerhalb von 24 Stunden (docs/compliance/incident-response.md).
- Kontrolle der Unterauftragsverarbeiter über Verträge nach Art. 28 DSGVO und eine öffentliche Liste (Anlage 2) mit Änderungsvorlauf von 30 Tagen.
Anlage 2 — Unterauftragsverarbeiter
Änderungen dieser Liste werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in der Anwendung oder per E-Mail angekündigt (§ 12). Stand: 2026-09-15.
| Anbieter | Zweck | Daten | Ort | Drittland / Garantie | Modelltraining |
|---|---|---|---|---|---|
| Alibaba Cloud Model Studio Alibaba (Netherlands) B.V. (Vertragspartner für Kunden mit Rechnungsadresse im EWR) | Primäre KI-Verarbeitung (Formulieren, Erklären, Analysieren, Lesen für die Tiefensuche, Auslesen gescannter Dokumente) | Texte aus E-Mails, Entwürfen und Dokumenten; Scans; Profilangaben (nur Formulierungslane) | Frankfurt am Main, EU (EU-Servicebereich) | keine Übermittlung | Kein Training: „Alibaba Cloud Model Studio does not use customer business data to develop or improve models without explicit consent“ (Qwen & Wan Training Data Transparency and Governance, geprüft 13.09.2026). Eine Einwilligung wurde nie erteilt. |
| IONOS AI Model Hub IONOS SE, Montabaur | Ausfall-Reserve für die KI-Verarbeitung (Formulieren, Erklären, Analysieren, Lesen für die Tiefensuche, Auslesen gescannter Dokumente), wenn der primäre Anbieter einen Aufruf ablehnt oder nicht erreichbar ist; Berechnung der Suchvektoren des Tiefensuche-Index (Embeddings) | Bei Ausfall dieselben Inhalte wie beim primären Anbieter (Texte aus E-Mails, Entwürfen und Dokumenten; Scans als Seitenbilder); für den Suchindex Betreff und Textinhalt der indexierten E-Mails und Dokumente sowie der eingegebene Suchbegriff | Deutschland (Rechenzentrum Berlin) | keine Übermittlung | Kein Training: „It is not used to train, fine-tune or otherwise improve any model“, und „it is not disclosed to any third party, including the developers of the models we operate“ (IONOS Cloud Docs, AI Model Hub → Governance and Compliance → Data Handling, geprüft 13.09.2026). Inhalte werden zudem nicht protokolliert: „The content of your prompts and of the outputs generated for you is never logged and is never accessed“; die Inferenz läuft ausschließlich in deutschen Rechenzentren. |
| Neon Databricks, Inc. (Neon, LLC) | Datenbank (Postgres) | Alle in Diwan gespeicherten Daten | AWS eu-central-1 (Frankfurt); Anbieter mit Sitz in den USA | Administrativer Zugriff des Anbieters: EU-Standardvertragsklauseln | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
| Netlify Netlify, Inc. | Betrieb der Web-Anwendung (Serverless Functions) | Alle über die Anwendung verarbeiteten Daten; technische Verbindungsdaten | Functions: Frankfurt; CDN weltweit; Anbieter mit Sitz in den USA | EU-Standardvertragsklauseln / EU-US Data Privacy Framework | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
| Fly.io Fly.io, Inc. | Betrieb des Synchronisierungs- und Hintergrunddienstes | Postfachinhalte im Verarbeitungsfluss; Zugangsdaten (nur zur Laufzeit entschlüsselt) | Frankfurt; Anbieter mit Sitz in den USA | EU-Standardvertragsklauseln | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
| Hetzner Object Storage Hetzner Online GmbH | Speicherung von E-Mail-Anhängen und hochgeladenen Dokumenten | Anhänge, Dokumente, Scans | Deutschland | keine Übermittlung | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
| LetterXpress A & O Fischer GmbH & Co. KG (LetterXpress), Winsen (Luhe) | Druck und Postversand von Papierbriefen | Brief-PDF, Empfängeranschrift | Deutschland | keine Übermittlung | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
| Twilio Twilio Inc. / Twilio Ireland Ltd. | SMS-Benachrichtigungen für Terminbuchungen (nur wenn aktiviert) | Telefonnummer und Name des Buchenden, Termin | USA | Binding Corporate Rules / EU-Standardvertragsklauseln | Kein KI-Anbieter — verarbeitet keine Inhalte zu Modellzwecken. |
Eigenständig verantwortliche Stellen (keine Unterauftragsverarbeiter): Stripe Payments Europe Ltd. (Zahlungsabwicklung); Deutsche Post AG (Briefzustellung); Der jeweilige E-Mail-Anbieter des Nutzers (Google, IONOS, …); Push-Dienste der Browser (Google, Mozilla, Apple) — Nutzdaten Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Stand: 15. September 2026